Konditionen

 

Einzelsitzung 60 Min. (inkl. 15 Min. Vor- und Nachbereitung): Fr. 180.-

Paarsitzung 90 Min (inkl. 15 Min. Vor- und Nachbereitung):  Fr. 330.-

Lehrtherapie oder Supervision 60 Min: nach Vereinbarung

 

Einige Krankenkassen-Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Therapiekosten. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach oder informieren Sie sich über www.psychologie.ch.

Ab 1. August 2022 kann eine Psychotherapie bei mir auch über die Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) im Anordnungsmodell abgerechnet werden. Dazu braucht es eine Indikation, d.h. es muss eine Diagnose vorliegen, die berechtigt, die Therapie über KVG abrechnen zu können.

 

Die Konsultationen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin verrechnet. Verpasste Sitzungen können nicht der Krankenkasse verrechnet werden.

 

Leistungen in Abwesenheit wie das Verfassen von Berichten, Telefonate und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand verrechnet.

 

Als Psychotherapeutin bin ich den ethischen Richtlinien der FSP verpflichtet und unterstehe der Schweigepflicht. Alles, was in der psychologischen Beratung, Therapie oder Supervision besprochen wird, ist vertraulich.